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Pflegeberatungseinsatz
im Auftrag der Pflegekasse

Pflegeberatungseinsatz
Sie organisieren Ihre Pflege durch Angehörige oder Bekannte selbst?

Damit Sie auch weiterhin Ihr Pflegegeld erhalten, wünscht die Pflegekasse in diesem Fall den Nachweis eines Pflegeberatungsbesuches nach § 37 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 (wahlweise) bis 3 findet der Besuch halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich. Bezieher von Pflegesachleistungen können diesen Beratungsbesuch auf Wunsch auch halbjährlich in Anspruch nehmen.

Beim ersten Mal rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, nach dem Sie von der Pflegekasse das entsprechende Schreiben erhalten haben. Alle weiteren Termine werden von uns vorgeplant, die zuständige Mitarbeiterin meldet sich dann bei Ihnen um den Besuchstermin mit Ihnen abzustimmen. Wir informieren danach die Kasse über den erfolgreichen Beratungsbesuch.

Interessiert?
Wir sind gern für Sie da!

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