Entlastungsleistungen
nach § 45b SGB XI
Entlastungsleistungen
In häuslicher Pflege versorgte Pflegebedürftige haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Der Betrag kann für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und weiterer vergleichbaren Personen eingesetzt werden.
Angebote
Zur Entlastung und Betreuung
Angebote zur Entlastung
- Mobilitätsfördernde Angebote, wie Spaziergänge
- Hilfen bei der Haushaltsführung
- hauswirtschaftliche Arbeiten
- Bettwäschewechsel
- Wäschepflege
- Erledigung von Einkäufen und kleinen Besorgungen
Angebote zur Betreuung
- Biographie- und Erinnerungsarbeit
- Erstellung von Erinnerungsalben
- Kochen und Backen
- 10-Minuten-Aktivierung
- Gedächtnistraining
- Bewegungstraining
- Musiktherapie (Singen, Musik hören, Sitztanz)
- Gedächtnisspiele
- Saisonbedingte Kreativarbeiten
- Spaziergänge